Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6218
BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59 (https://dejure.org/1964,6218)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1964 - I CB 98.59 (https://dejure.org/1964,6218)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1964 - I CB 98.59 (https://dejure.org/1964,6218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,6218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Genehmigung eines Schaukastens zur Ausstellung von Zeitschriften neben bereits genehmigten Zigarrettenautomaten in Hamburg-Harburg - Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Baupflegesatzung durch das ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59
    Die Vorschrift sei zwar, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53] zu der fast gleichlautenden Bestimmung in § 1 Satz 1 der Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938) entschieden habe, nur noch insoweit gültig, wie ihr Inhalt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ausreichend bestimmbar sei.

    Die grundsätzlichen Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können, sind durch das urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1955 (BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53]) bereits sämtlich geklärt.

    Das Berufungsgericht hat sich in seinem Urteil vielmehr ausdrücklich auf BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53] bezogen und ist den Gründen dieses Urteils in vollem Umfang gefolgt, ohne daß ihm dabei ein Rechtsirrtum unterlaufen wäre.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht