Rechtsprechung
BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Genehmigung eines Schaukastens zur Ausstellung von Zeitschriften neben bereits genehmigten Zigarrettenautomaten in Hamburg-Harburg - Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Baupflegesatzung durch das ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 18.12.1958 - Bf II 77/58
- BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59
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- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - I CB 98.59
Die Vorschrift sei zwar, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53] zu der fast gleichlautenden Bestimmung in § 1 Satz 1 der Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938) entschieden habe, nur noch insoweit gültig, wie ihr Inhalt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ausreichend bestimmbar sei.Die grundsätzlichen Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können, sind durch das urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1955 (BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53]) bereits sämtlich geklärt.
Das Berufungsgericht hat sich in seinem Urteil vielmehr ausdrücklich auf BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53] bezogen und ist den Gründen dieses Urteils in vollem Umfang gefolgt, ohne daß ihm dabei ein Rechtsirrtum unterlaufen wäre.